Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder– und Jugendhilfegesetz (§31 KJHG, i.V.m. §31 SGB VIII). Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Unterstützung in der häuslichen Umgebung
Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird vom Jugendamt finanziert und ist für die Hilfesuchenden kostenlos.
Die Arbeit in den Familien orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialen Netzwerk. Dazu werden die Familien in ihrer häuslichen Umgebung aufgesucht, um gemeinsam mit den Fachkräften nach naheliegenden und passenden Lösungen zu suchen.
Entscheidens dabei ist, dass den Familien die Verantwortung für die Bewältigung ihrer Probleme nicht abgenommen werden soll, sondern sie zu eigenen Lösungen angeregt werden, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Diese Ziele werden gemeinsam in einem Hilfeplan festgelegt und regelmäßig überprüft.
Die Ziele dieses Unterstützungsangebots zielen bei den Eltern und Erziehungsberechtigten ab auf:
- die Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
- das Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
- die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
- die Stärkung des Selbstwertgefühls
- die Stärkung der Konfliktfähigkeit
- die Verbesserung der Beziehungen untereinander
- die Auflösung von Isolation
- die Entwicklung von Lebensperspektiven
- die Unterstützung bei der materiellen Absicherung
- die Kooperation mit Fachberatungsstellen.
Die Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII) ist ein ambulantes Angebot für Kinder, Jugendliche und deren Familien. Der Schwerpunkt liegt auf der individuell begleitenden Arbeit mit dem jeweiligen Kind oder Jugendlichen. Zusätzliche Beratungen der Eltern bzw. gemeinsame Familiengespräche sind Teil der Arbeit des Erziehungsbeistandes.
Die Fachkräfte arbeiten auf den Grundlagen des systemischen Ansatzes und nutzen dabei Methoden aus der sozialen Einzelhilfe, der sozialen Gruppenarbeit und der Erlebnispädagogik. Ein gemeinsam erstellter Hilfeplan bildet die Grundlage.
Kinder und Jugendliche können bei den folgenden Themen Unterstützung erfahren:
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Eltern und Kind / Jugendlichen
- Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei sozialen Schwierigkeiten in Schule oder peer group
- Förderung des Selbstwertes bei dem Kind/Jugendlichen
- Unterstützung bei schulischen Schwierigkeiten
- Unterstützung bei der Entwicklung von Perspektiven z. B. bei Eintritt in das Berufsleben
Begleiteter Umgang nach §18 Abs. 3 SGB VIII soll den Kontakt zwischen dem Kind und den für das Kind wichtigen, jedoch mit ihm nicht zusammenlebenden Menschen wie z. B. Vater, Mutter oder anderen Beteiligten fördern.
- Förderung positiver Kontakte zwischen Kind und Beteiligten
- Gespräche mit allen Beteiligten zur Reflexion der Umgänge oder zur Deeskalation
Martina Hubert
Bereichsleitung Ambulante Hilfen
Tel.: 09492/9432-104
Mobil: 0151/28858846
E-Mail: